Kontaktieren Sie Bettina Scheel für Ihre Immobilien-Gutachten
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Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere professionellen Gutachten interessieren. Bettina Scheel bietet Ihnen bundesweit erstklassige Dienstleistungen in der Immobilienbewertung und Gutachtenerstellung. Unser Team von Sachverständigen steht Ihnen mit umfangreicher Erfahrung und Fachwissen zur Verfügung.
Für Fragen, Terminvereinbarungen oder individuelle Anfragen können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung und bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Immobilienanliegen.
Stand: 24-08-04
Fa. Bettina Scheel,
Gabelsbergerstr. 10, 31061 Alfeld (Leine),
Inh. Bettina Scheel,
staatl. gepr. Immobilienverwalterin mit WEG und Maklerin,
zust. Aufsichtsbehörde: IHK Hannover
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Präambel
Diese AGB dienen der insbesondere der Regelung von Rechtsgeschäften zwischen dem „Makler“ als Vermittler und den Kunden, namentlich „Auftraggeber“ (Verkäufer/Vermieter) sowie „Interessent“ (Käufer/Mieter) oder von denen bevollmächtigten oder sonstig berechtigten Personen.
§ 1 Verbot der Weitergabe von Informationen an Dritte
Sämtliche Informationen, die der Kunde vom Makler erlangt, einschließlich aller Personen- und objektbezogener Daten, Bilder, Objektnachweise oder sonstige Dokumente, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne die ausdrückliche und schriftlich zu erteilende Zustimmung des Maklers an Dritte weiter zu geben. Ausgenommen hiervon ist nur die Vorlage zur Finanzierung bei Darlehensgebern im Falle ernsthafter Kaufabsicht. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Kauf- oder Mietvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
§ 2 Doppeltätigkeit, Datenschutz und Neutralität
Der Makler wird sowohl für den Verkäufer oder Vermieter wie auch für den Käufer oder Mieter von Immobilien tätig. Dabei handelt der Makler nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der jeweils aktuell gültigen Form. Der Makler vertritt dabei neutral und objektiv die Interessen beider Parteien.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, lediglich auf ihre inhaltliche und formale Richtigkeit und dies nur soweit möglich, überprüft worden sind. Der Makler übernimmt für sämtliche von ihm weiter gegebene Inhalte keine Haftung, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig, unrichtig oder unwahr von einem Dritten abgegeben oder erstellt wurden.
§ 4 Informationsrechte und -pflichten
Der Auftraggeber (Eigentümer/Vermieter oder deren Bevollmächtigte) verpflichtet sich, vor Abschluss des beabsichtigten Kauf- oder Mietvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler nachzufragen, ob die Gewinnung des vorgesehenen Vertragspartners durch die Tätigkeit des Maklers veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler die Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere in Bauakten sowie für alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§ 5 Courtage / Provision
Die vereinbarte Makler-Courtage (7,14% inkl. Mwst.) ist vom Käufer/Verkäufer einer Immobilie unmittelbar nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages sofort fällig und in voller Höhe zu je anteilig (3,57% inkl. Mwst.) ohne Abzüge zu zahlen.
Für Vermietungen/Anmietungen zahlt der Vermieter die vereinbarte Provision in Höhe von 2 Kaltmieten. Diese ist unmittelbar nach Abschluss eines Mietvertrages sofort fällig und in voller Höhe ohne Abzüge zu zahlen.
§ 6 Ersatz- und Folgegeschäfte
Die Honorarpflicht für den Auftraggeber gemäß den vereinbarten Provisionssätzen besteht auch im Falle eines Ersatzgeschäftes. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit einer vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Abschluss eines rechtskräftigen Kauf- oder Mietvertrags erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger oder sonstigen Bevollmächtigten des potenziellen Hauptvertrags-Partners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen, wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen, sein muss.
§ 7 Aufwendungsersatz Kunde/Auftraggeber:
Maklertätigkeit:
Für den Fall, dass der Auftraggeber seine Verkaufsabsicht während einer im Einzelfall schriftlich vereinbarten vertraglichen Auftragsdauer (gilt nur für Alleinauftrag) aufgibt oder er die Verkaufsbemühungen des Auftragnehmers nachhaltig erschwert oder gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, gilt zwischen den Parteien der Ersatz von Aufwendungen vereinbart. Hierzu hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben, insbesondere Kosten für Inserate, Exposés, etwaige Eingabekosten ins Internet und ähnliche Kommunikationsdienste. Die Kosten für Telefon, Telefax, Porto sind pauschal mit 20,00 € zzgl. Mehrwertsteuer zu vergüten. Ferner werden Fahrtkosten nach dem Bundesreisekostengesetz gemäß Nachweis mit 0,42 € pro gefahrenen (angefangenen) Kilometer zzgl. 19 % Mehrwertsteuer in Anrechnung gebracht. Der Zeitaufwand wird je angefangene 0,25 Std. bei einem Stundensatz in Höhe von 90,00 € zzgl. 19 % Mehrwertsteuer berechnet.
Der Aufwendungsersatz ergibt sich aus § 652 Abs.2 S.2 BGB, wird jedoch der Höhe nach auf 10 % der zu erwartenden Provision beschränkt und ist mit dem Tage der Vertragsbeendigung fällig. Die Nichteinhaltung von vereinbarten Terminen führt, sofern diese nicht rechtzeitig (spätestens 2 Stunden vor dem vereinbarten Termin) telefonisch persönlich oder auf AB/Mailbox oder per E-Mail bzw. Textnachricht wie SMS oder Whatsapp nachweislich beim Makler abgesagt wurden, dazu, dass der nachgewiesene Zeitaufwand und die Fahrtkosten dem Kunden gem. § 311 BGB in Rechnung gestellt werden.
Sachverständigentätigkeit:
Für Beratung und Privatgutachtenerstellung als Sachverständige wird ein Stundensatz ab 142,00 € angesetzt. Im Falle der Einholung externer Leistungen sind die dafür anfallenden Mehrkosten zuvor mit dem Auftraggeber zu klären, hierfür bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Fahrt- und Reisekosten werden nach den oben angegebenen Sätzen berechnet und sofort nach der Begehung des Objektes in Rechnung gestellt. Bürokosten und sonstige Auslagen sind in der Rechnung aufzuführen. Diese können preislich unterschiedlich ausfallen und daher in der AGB nicht dargestellt. Des Weiteren wird vorab Vorkasse in Höhe von 4.500 € verlangt, bevor eine Gutachtenerstellung stattfindet.
§ 8 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten und Verschulden begrenzt, soweit der Inhalt des Haftungsanspruches sich nicht auf körperliche Schäden bezieht. Dieses gilt nicht für Personenschäden.
§ 9 Verjährung und Schadenersatz
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt grundsätzlich 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten gesetzliche Verjährungsfristen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, so gelten diese vorrangig.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Firmensitz des Maklers. Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand ebenso der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§ 11 Sonstige Vereinbarungen
Alle sonstigen Vereinbarungen oder Abreden bedürfen der Schriftform. Mündlich getroffene Vereinbarungen oder Abreden haben demnach keine Gültigkeit.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen als Ganzes oder in Teilen unwirksam oder ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam, dann soll die jeweils unwirksame Bestimmung zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt im Umfang der vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
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Gabelsbergerstraße 10,
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